b

UNSER KOMPLETTSERVICE FÜR IHRE KRANANLAGEN

 

Fachmontagen

Ihre Sicherheit und Zufriedenheit stehen bei uns im Mittelpunkt.

Wir bieten unseren Kunden umfassende herstellerunabhängige Montagedienstleistungen in den Bereichen Krane, Kranbahnen, Stahlbaukonstruktionen und Bauwerksanbindungen:

  Montage von Krananlagen
  De- und Neumontagen von vorhandenen Krananlagen
  Montage von Kranbahnen
  Montage von Stahlbaukonstruktionen und Bauwerksanbindungen
  Elektro-Fachmontagen
  Dübel-Fachmontagen.
 
Außerdem übernehmen wir für Sie die terminliche Abstimmung der Anlieferung zum Montageort und kümmern uns auf Wunsch um die Gestellung der für die Montage erforderlichen Montagehilfsmittel wie Hubarbeitsbühnen, Gabelstapler und Autokrane.



Inbetriebnahme und Prüfung
(UVV der Berufsgenossenschaften)

Bevor Sie Ihren Kran, Ihr Hebezeug zum ersten Mal in Betrieb nehmen, ist eine Prüfung erforderlich:

 

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen müssen kraftbetriebene Krane nach Paragraf 25 BGV D6 (Krane) durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1.000 kg.


Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen müssen Geräte (Seilzüge, Kettenzüge) einschließlich der  Tragkonstruktion nach Paragraf 23 BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) durch einen Sachkundigen geprüft werden. Somit ist auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1.000 kg eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.

Die Prüfungen beinhalten im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine Lastprobe. Sie umfassen die ordnungsgemäße Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft.

Aber nicht nur der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften fordern eine Prüfung. Auch der sichere und wirtschaftliche Einsatz Ihrer Krananlagen sowie die Arbeitssicherheit für Ihre Beschäftigten machen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme unverzichtbar.

Unsere von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen und unsere Sachkundigen stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.


 

Gestellung der Prüflast und der Arbeitsbühne

Unsere umfassende Prüfung beinhaltet die Probebelastung mit einer Prüflast. Denn nur so kann die Standsicherheit Ihrer Krananlage einwandfrei festgestellt werden. Wir verfügen über eigene Prüflasten bis 5,0 to, die wie Ihnen zu attraktiven Preisen zur Verfügung stellen können. Außerdem arbeiten wir mit Partnerunternehmen zusammen, die uns mit Arbeitsbühnen und Prüflasten bei unserer Arbeit zuverlässig und kostengünstig unterstützen.



 

 

Restlebensnutzungsdauerbeurteilung

Im Rahmen der Prüfung von Krananlagen und Hebezeuge nach den gültigen Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften muss die Restlebensnutzungsdauer des Hubwerks überprüft und im Kranprüfbuch dokumentiert werden (nach FEM 9.755, BGV D8 Paragraf 23).

Die Verantwortung hierfür trägt der Unternehmer. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit und nehmen Ihnen die Verantwortung der Restlebensnutzungsdauer-Beurteilung ab! Unsere kompetenten Servicetechniker prüfen und dokumentieren die tatsächliche Nutzungsdauer und stehen Ihnen beratend zur Seite.



Umbau, Nachrüstung und Modernisierung

Ein Kran soll mit seinen Aufgaben wachsen - und auch über viele Jahre hinaus den jeweiligen Anforderungen gerecht werden. Aber es passiert häufig, dass sich die Einsatzbedingungen ändern: die Arbeitsabläufe werden umorganisiert, neue Produkte hergestellt, Standorte verlagert oder neue Kapazitäten gebildet - und Ihre Krananlage soll sich Ihren Wünschen anpassen.


Unsere qualifizierten Servicetechniker passen Ihren Kran Ihren Wünschen und Bedürfnissen an:

Standortverlagerung
  Umsetzen von Krananlagen
  Umsetzen von Krananlagen mit technischer Anpassung (Steuerungsänderungen, mechanische Anpassung, neue
      Bauteile)

Instandsetzung
  Generalüberholungen am Standort
  Werksinstandsetzungen (inkl. Demontage, Transport, Instandsetzung, Material, Montage und Inbetriebnahme)

Systemerweiterung

  Systemerweiterung mit neuen Bauteilen und Komponenten
  Systemerweiterung durch Nutzung vorhandener Bauteile und Komponenten

Technische Modernisierung

  Erneuerung von Steuerungen (Gesamtschaltschrank oder elektronische Komponenten)
  Ersetzen und modernisieren von Komponenten (Antriebskomponenten, Sicherheitstechnik)
  Anpassungen an mechanisch und elektrisch veränderten Anforderungen
  Nachrüsten von Sicherheitstechnik