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Hebezeuge und Lastaufnahmemittel werden in fast allen gewerblichen Bereichen eingesetzt. Im Laufe eines Jahres müssen sie unzählige Lasten heben und bewegen. Das ordnungsgemäße, sichere Funktionieren und die richtige Bedienung dieser Geräte muss daher oberste Maxime für den Unternehmer und seine Beschäftigten sein.
Nach Paragraf 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, die Hebezeuge und Lastaufnahmemittel regelmäßig zu prüfen, die Prüfungen selbst festzulegen und durchzuführen - oder von einer „befähigten Person", einem Sachkundigen, durchführen zu lassen.
Zwischen den nachstehend aufgeführten Prüfungen wird unterschieden:
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Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch einen Sachkundigen geprüft worden sind. Der sichere und wirtschaftliche Einsatz Ihrer Geräte sowie die Arbeitssicherheit für Ihre Beschäftigten machen eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme unverzichtbar.
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Regelmäßige Prüfungen
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel müssen, entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften, regelmäßig einer Sicherheitsüberprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Der Prüfungsintervall ist u. a. abhängig von den jeweiligen Einsatzbedingungen, zum Beispiel besonders häufiger Einsatz, erhöhter Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, sind mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit zu unterziehen.
Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung sind ebenfalls mindestens alle drei Jahre einer besonderen Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion zu unterziehen.
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Außerordentliche Prüfungen
Hebezeuge und Lastaufnahmemittel sind nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. |
Die praktische Umsetzung der gültigen Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist für viele Unternehmen allein schon aus organisatorischen Gründen kaum möglich.
Nutzen Sie deshalb unseren zuverlässigen Prüfservice! Unsere sachkundigen Mitarbeiter unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit und nehmen Ihnen Verantwortung ab.
Wir bieten Ihnen eine fachmännische Prüfung Ihrer Hebezeuge und Lastaufnahmemittel:
in Ihrem Unternehmen,
am Einsatzort oder
bei uns in Heusenstamm.
Sämtliche Geräte werden mit einer Prüfplakette versehen und Sie erhalten von uns eine Prüfbescheinigung als Nachweis für die durchgeführte Prüfung.
Unsere Sachkundigen kommen mit den Servicefahrzeugen zu Ihnen, um Prüfungen und Reparaturen durchzuführen.
Die Service-Fahrzeuge sind mit den neuesten Prüfgeräten- und ständen sowie den wichtigsten Ersatz- und Verschleißteilen ausgerüstet, um viele Reparaturarbeiten schnell und direkt vorzunehmen. Ihr Vorteil: geringe Ausfallzeiten bei Geräten mit kleinem Reparaturbedarf. Ersatzteile, die wir nicht in unseren Service-Fahrzeugen mitführen, besorgen wir innerhalb kürzester Zeit.
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Außerdem bieten wir Ihnen unseren Komplettservice für Ihre Krananlagen.
Ob Prüfung, Wartung, Reparatur, Montage, Nachrüstung oder Umbau: mit Krananlagen aller Fabrikate kennen wir uns bestens aus.
Bevor Sie Ihren Kran, Ihr Hebezeug zum ersten Mal in Betrieb nehmen können, ist eine Inbetriebnahme-Prüfung erforderlich. Unsere von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen und unsere Sachkundigen stehen Ihnen hierfür zur Verfügung.
Fordern Sie unser kostenloses Angebot an!
Unser Prüfungskatalog:
Wir prüfen nach den gültigen Normen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
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